Flüge sind nur unter Einhaltung der aktuellen Gesetze und Verordnungen möglich. Dies wird von mir vor dem Flug geprüft.
Flug möglich, wenn:
- 100 m Entfernung von Bundesfernstraßen
- 100 m Entfernung von Wasserstraßen
- 100 m Entfernung von Bahnanlagen
- 100 m Entfernung von Anlagen der Energieerzeugung sowie -verteilung
- 100 m Entfernung von Industrieanlagen (…)
- 100 m Entfernung von Polizei und anderen Sicherheitsbehörden
- 100 m Entfernung von Justizvollzugsanstalten
- 100 m Entfernung von Krankenhäusern
- 100 m Entfernung von Anlagen der Schutzklasse IV nach der Biostoffverordnung
- 100 m Entfernung von Menschenansammlungen
- 100 m Entfernung von Unfallorten und Einsatzorten
- 1,5 km Entfernung von Flughäfen (…)
- kein Überflug von Wohngrundstücken
- kein Überflug von Naturschutzgebieten (…)
- der Flug überschreitet nicht eine Höhe von 100 m
- Flug nur bei Tag
- Kennzeichnung mit Name und Anschrift (vorhanden)
…
Eine Ausnahmegenehmigung kann in Einzelfällen beantragt werden.
Weiteres:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LF/151108-drohnen.html
https://www.drohnen.de/vorschriften-genehigungen-fuer-die-nutzung-von-drohnen-und-multicoptern/